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VERHALTENSKODEX

Verhaltenskodex der Waldburg-Zeil Kliniken zu wesentlichen Belangen des Geschäftsalltages

Die Waldburg-Zeil Kliniken haben sich auf Verhaltensrichtlinien für Führungskräfte und Mitarbeiter zu wesentlichen Belangen des Geschäftsalltages verständigt. Dieser Kodex trat im März 2010 in Kraft.
 
Compliance   
  
Wir verstehen unter „Compliance“, dass unter Berücksichtigung der staatlichen Gesetze sowie ethischen Verhaltensweisen gehandelt wird.   
  
Wir erwarten von Führungskräften, Mitarbeitern und Geschäftspartnern, dass bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen beachtet werden.   
  
 
Dokumentation von Geschäftsvorfällen, konkrete Rechnungslegung und Abrechnung  
  
  
Der Abschluss von Verträgen soll grundsätzlich schriftlich erfolgen.   
  
Alle Transaktionen müssen vollständig und einwandfrei in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und den darüber hinaus bei den Waldburg-Zeil Kliniken geltenden Vorschriften dokumentiert werden. Alle mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung befassten Mitarbeiter sind zur transparenten und verursachungsgerechten Erstellung und Beachtung des Prinzips der Kostenwahrheit verpflichtet.   
  
 
Vermeidung von Interessenskonflikten und Nebentätigkeiten   
  
Interessenskonflikte sind zu vermeiden. Falls dies nicht gelingt, sind sie sorgfältig zu handhaben. Jeder scheinbare Konflikt ist aktiv dem Vorgesetzten zu offenbaren.   
  
Nebentätigkeiten sind schriftlich anzuzeigen und von der Einrichtungsleitung bzw. vom Geschäftsführer zu genehmigen.   
  
Die Vorgehensweise bei der Drittmittelverwendung ist gesondert geregelt.   
  
 
Bestechung und Korruption   
  
Die Waldburg-Zeil Kliniken werden Bestechung und Korruption in keiner Form dulden.   
  
Im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten jeglicher Art darf kein Mitarbeiter oder Beauftragter der Waldburg-Zeil Kliniken Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder Beauftragten oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile verschaffen oder im geschäftlichen Verkehr fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn Art und Umfang dieses Vorteils dazu geeignet sind, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers unzulässig zu beeinflussen. Dritte dürfen nicht zur Umgehung dieser Regelung benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden – sofern geboten – mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder der Beendigung eines sonstigen Vertragsverhältnisses geahndet.   
  
 
Verantwortungsvoller Umgang mit Geschenken   
  
Grundsätzlich muss angenommen werden, dass durch Geschenke die Entscheidungen des Begünstigten im Sinne des Gebers beeinflusst werden sollen, und zwar unabhängig vom Gemeinwohl des Unternehmens.   
  
Die Annahme von Geschenken oder Vergünstigungen beeinflusst die objektive Entscheidungsfähigkeit des Beschenkten. Sie kann Dritte in die Lage versetzen, ihn unter wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Druck zu setzen und schadet in jedem Fall – auch wenn ein solcher Druck nicht ausgeübt wird – dem Gesamtinteresse des Unternehmens.   
  
Geschenke, die einen sozial üblichen Wert übersteigen, dürfen daher grundsätzlich nicht angenommen werden. Auch Reisen, Dienstleistungen, Prämien und Rabatte sind prinzipiell als Geschenke anzusehen.   
  
Für Einladungen und Bewirtungen durch und an Geschäftspartner gelten sinngemäß die gleichen Grundsätze wie bei Geschenken. Ein sozial üblicher und angemessener finanzieller Rahmen ist einzuhalten.   
  
 
Zweifelsfälle   
  
In Zweifelsfällen wenden sich Mitarbeiter aktiv an den zuständigen Geschäftsbereich.   
  
 
Weiterentwicklung   
  
Der Verhaltenskodex trat mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Um den Verhaltenskodex kontinuierlich weiter zu entwickeln und zu verbessern, werden Plausibilitätsprüfungen und Kontrollen vorgenommen.
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