Häufige Fragen

Gut informiert - von Anfang an

Sie haben Fragen zu Ihrer Reha oder zum Aufenthalt bei uns?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen – von der Antragstellung über organisatorische Abläufe bis hin zu Ihrem Aufenthalt in unserer Klinik. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen weiter.

Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche

Allgemeines zur Reha

  • Med. Unterlagen werden benötigt für Aufnahmeprüfung durch unsere Chefärztinnen
  • Gerne ist Ihnen unsere Reha-Beratung behilflich und beantwortet Ihre Fragen. E-Mail: reha-beratung@fachkliniken-wangen.de

  • Telefonzeiten: 
    Mo-Fr: 09:00 – 12:00 Uhr 
    Mittwoch Nachmittag:  14:00 – 16:00 Uhr.
  • Telefon: 07522/797-1105 o. 1462
  • Fax: 07522/797-1117
  • Email: wg-reha-sekretariat@wz-kliniken.de

  • Wir nehmen Kinder ab einem Jahr mit Begleitperson zur Rehabilitation auf.

  • Eine Arbeitsbescheinigung kann vor Ort über die App beantragt werden, diese wird Ihnen von der Pflegezentrale am Ende der Maßnahme ausgehändigt.
  • Bei Fragen zum Gehaltsausfall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kostenträger.

  • Bei Maßnahmen, die über die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Baden-Württemberg bewilligt wurden, werden die Reisekosten durch uns erstattet. Bei anderen Kostenträgern, wenden Sie sich bitte direkt an den Kostenträger.

  • Das Gepäck kann im Voraus mit Hermes zu uns geschickt werden.
  • Liegt Ihrem Bewilligungsbescheid ein Reisekostengutschein bei, können Sie mit diesem Gutschein die Gepäckabholung bei Hermes direkt beauftragen. Sollten Sie keinerlei Informationen mit dem Bescheid zugeschickt bekommen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kostenträger.

  • An Wochenend- und Feiertagen können sie gerne Besuch empfangen.
  • Bei vorheriger Anmeldung am Empfang, kann bei Ihnen im Apartment ein weiteres Bett zur Verfügung gestellt werden.
  • Besuchertarif:
    Übernachtungen sind im Voraus an der Rezeption anzumelden. Alle Preise beinhalten Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Wasser. Die Mahlzeiten werden in der Cafeteria eingenommen.  
    Kinder 3 – 5 Jahre: 42,01 € 
    Kinder 6 – 14 Jahre: 84,00 € 
    Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene: 105,00 € 
    In der Cafeteria können derzeit keine Mahlzeiten für Tagesbesucher angeboten werden

  • Begleitpersonen können das Schwimmbad ebenfalls nutzen. Dazu gibt es einzelne Termine, an denen das Schwimmbad von der ganzen Familie besucht werden kann.

  • Eltern nehmen während des Aufenthalts an einem Schulungsprogramm passend zum Diagnose- Schwerpunkt Ihres Kindes teil.
  • Begleitpersonen sind auch durch Interaktionsgruppen zwischen Kind und Eltern, Gespräche mit Psychotherapeuten und Pädagogen sowie durch Unterstützung bei der Beantragung der Nachsorge nach dem Reha-Aufenthalt eng in die Behandlung eingebunden.
Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche

Reha & Schulbesuch

  • Eine Aufnahme während den Ferienzeiten kann nicht garantiert werden.
  • Unsere Klinikeigene Schule ist eine staatlich anerkannte Schule. Während der Rehamaßnahme wird Ihr Kind bei uns beschult. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite Heinrich-Brügger Schule.
  • Bitte beachten Sie: In den in Baden-Württemberg gültigen Ferienzeiten erhalten die Schüler auch bei uns keinen Unterricht.

  • Schulkinder werden in den Hauptfächern an unserer Heinrich-Brügger-Schule (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) vor Ort beschult.
  • Schulhefte und Bücher müssen mitgebracht werden.
  • Mit der Einladung erhalten Sie einen Schulbogen, der von der Heimatschule ausgefüllt werden muss, so dass am entsprechenden Schulstoff vor Ort gearbeitet werden kann.
Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche

Ausstattung in der Reha

  • Moderne Appartements ausgestattet mit Dusche, WC, Fernsehgerät, Kühlschrank und Telefon (Wasserkocher stehen im Aufenthaltsraum zur Verfügung.)
  • Bettzeug ist vorhanden, Handtücher für den täglichen Gebrauch, Hygieneartikel und Föhn müssen mitgebracht werden.

  • Auf dem Gelände gibt es gratis WLAN. APP-Nutzer erhalten das höhere Datenvolumen kostenfrei (ohne App 5,00 € am Tag; 12,00 € pro Woche; 32,00 € für 4 Wochen).

  • Wir haben 5 Waschmaschinen und 4 Trockner in den Fachkliniken.
  • Die Maschinen stehen Ihnen als Münzgeräte zur Verfügung, die Kosten pro Wasch- oder Trockengang liegen bei 1,50€
  • Außerdem stehen Ihnen Wäscheständer in unseren Trockenräumen zur Verfügung.     
  • Bitte beachten Sie: Waschmittel muss mitgebracht werden.

  • Der Fitnessraum darf nur von Patienten während ihren Therapien genutzt werden.

  • Ein Abstellraum, in dem Sie große, sperrige Dinge wie z.B. das Fahrrad unterstellen können steht zur Verfügung

Antrag & Bewilligung

Die notwendigen Reha-Antragsformulare erhalten Sie bei:

  • dem Sozialdienst im Krankenhaus,
  • Ihrer Krankenkasse,
  • oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet außerdem eine telefonische Beratung unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 480 70 an. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Formulare bequem herunterladen und ausfüllen.

Tipp: Auch Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt oder Ihre Fachärztin bzw. Ihr Facharzt kann Sie beim Ausfüllen der Unterlagen unterstützen.

Ein Reha-Antrag lässt sich in wenigen Schritten stellen – und Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen:

  1. 1. Ärztliche Empfehlung:
    Ihr Hausarzt, Facharzt oder das behandelnde Krankenhaus prüft, ob eine Reha medizinisch notwendig ist, und erstellt einen Befundbericht.
     
  2. 2. Antragsformulare ausfüllen:
    Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Sozialdienst im Krankenhaus. Alternativ können Sie sie online herunterladen.
     
  3. 3. Unterlagen einreichen:
    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit dem ärztlichen Befundbericht beim zuständigen Kostenträger ein – das kann die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sein.
     
  4. 4. Prüfung und Bewilligung:
    Der Antrag wird geprüft. Bei Bewilligung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Dabei können Sie auch einen Wunsch für Ihre bevorzugte Reha-Klinik äußern.


Tipp:
Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) unterstützt Sie in der Regel der Sozialdienst im Krankenhaus direkt bei der Antragstellung.

Bei der Antragstellung für eine Reha müssen Sie nicht alles allein erledigen – es gibt verschiedene Stellen, die Sie zuverlässig unterstützen:

  • Hausarzt oder Facharzt:
    Sie erhalten eine medizinische Einschätzung und die notwendigen Unterlagen für den Antrag.
     
  • Sozialdienst im Krankenhaus:
    Besonders bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) begleitet Sie der Sozialdienst direkt vor Ort und übernimmt häufig die gesamte Antragstellung.
     
  • Krankenkassen und Rentenversicherung:
    Die zuständigen Kostenträger beraten Sie telefonisch oder online zu allen Fragen rund um den Reha-Antrag und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
     
  • Unabhängige Beratungsstellen:
    Auch der Sozialverband VdK oder der Deutsche Behindertenrat bieten Unterstützung bei der Antragstellung – besonders bei komplexeren Fällen.
     

Tipp:
Nutzen Sie die Möglichkeit, bei der Antragstellung direkt eine Wunschklinik anzugeben – etwa eine Einrichtung der Waldburg-Zeil Kliniken.

Ja, grundsätzlich haben Sie ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX). Das bedeutet: Sie dürfen eine Klinik vorschlagen, in der Sie Ihre Reha durchführen möchten – vorausgesetzt, die Einrichtung ist für die gewünschte Maßnahme geeignet und von Ihrem Kostenträger anerkannt.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Klinikwunsch gleich im Reha-Antrag angeben und möglichst gut begründen – zum Beispiel mit einem medizinischen oder wohnortnahen Argument.

Gut zu wissen:
Auch die Kliniken der Waldburg-Zeil Kliniken sind von allen gesetzlichen Kostenträgern anerkannt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der passenden Einrichtung und bei der Formulierung Ihres Wunschklinik-Antrags.

Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde, heißt das nicht, dass Sie die Entscheidung hinnehmen müssen. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen – und das kann sich lohnen.

So gehen Sie vor:

  1. 1. Ablehnungsbescheid prüfen:
    Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch. Häufig fehlen bestimmte Unterlagen oder medizinische Angaben, die sich nachreichen lassen.
     
  2. 2. Frist einhalten:
    Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der zuständigen Stelle eingehen.
     
  3. 3. Begründung ergänzen:
    Besprechen Sie die Ablehnung mit Ihrem Arzt. Eine zusätzliche medizinische Stellungnahme kann entscheidend sein.
     
  4. 4. Unterstützung holen:
    Hilfe erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, dem Sozialdienst im Krankenhaus, bei Ihrer Krankenkasse oder Beratungsstellen wie dem VdK.
     

Gut zu wissen:
Viele Reha-Anträge werden im ersten Schritt abgelehnt – oft aus formalen Gründen. Ein gut begründeter Widerspruch kann Ihre Chancen deutlich verbessern.

In der Regel können Sie alle vier Jahre eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wird. Diese sogenannte „Wartefrist“ gilt für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ausnahmen sind möglich:
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat oder eine erneute Reha medizinisch dringend notwendig ist, kann die Maßnahme auch früher bewilligt werden. In diesem Fall muss Ihr Arzt den besonderen Bedarf ausführlich begründen.

Wichtig zu wissen:
Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) – also direkt nach einem Krankenhausaufenthalt – greift die Vier-Jahres-Frist nicht. Hier steht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund.

Nachdem Ihr Antrag bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung eingegangen ist, erfolgt die Entscheidung in der Regel innerhalb von drei Wochen.

Wird allerdings ein medizinisches Gutachten, etwa durch den Medizinischen Dienst, für die Beurteilung benötigt, verlängert sich die Frist auf bis zu fünf Wochen. In diesem Fall werden Sie darüber informiert, dass ein Gutachten eingeholt wird.

Handelt es sich um eine Anschlussrehabilitation (AHB) direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, wird der Antrag oft innerhalb weniger Tage bearbeitet, da ein nahtloser Übergang gewährleistet sein soll.