Angehörigenfreundliche Neurologie

Angehörige sind ein wichtiger Teil der neurologischen Rehabilitation.

Liebe Angehörige,
liebe Besucherinnen und Besucher,

eine schwere neurologische Erkrankung betrifft nicht nur die Patientin oder den Patienten. Auch für Sie als Angehörige verändert sich vieles. Vielleicht haben Sie Fragen, sind unsicher oder möchten wissen, wie Sie die Rehabilitation unterstützen können.

In der Klinik für Neurologie der Fachkliniken Wangen möchten wir Sie deshalb von Anfang an informieren, begleiten und – wo es möglich und sinnvoll ist – in die Rehabilitation einbeziehen. 

Deshalb definieren wir mit Ihnen aus dem Kreis der Angehörigen eine Person als Bezugsangehöriger. Sie ist die zentrale Ansprechperson und unterstützt den Austausch zwischen der Klinik und der Familie sowie weiteren nahestehenden Personen.

Besteht bereits eine gesetzliche Betreuung, ist die betreuende Person automatisch der Bezugsangehörige.

Er/sie kann mit einem Auskunftscode pflegerische Informationen datenschutzkonform abfragen.

Unsere Pflegefachkräfte sowie Therapeutinnen und Therapeuten stehen dem Bezugsangehörigen bei Fragen gerne zur Seite und geben diesem praktische Tipps für den Umgang mit Ihrem Angehörigen. Bei Fragen zum Gesundheitszustand wendet sich der Bezugsangehörige bitte an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.

Wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team der Klinik für Neurologie

Neurologische Störungsbilder: Informationen für Angehörige

Nach einer schweren neurologischen Erkrankung oder Verletzung können sich Bewegungsfähigkeit, Wahrnehmung, Wachheit, Sprache oder Schlucken verändern. Für Angehörige sind diese Veränderungen manchmal ungewohnt und schwer einzuordnen.

Wir möchten Ihnen helfen, bestimmte Verhaltensweisen und Reaktionen besser zu verstehen. Gleichzeitig erfahren Sie, worauf Sie bei Ihren Besuchen achten können.

Dysphagie – Schwierigkeiten beim Schlucken

Eine Dysphagie ist eine Schluckstörung. Sie tritt bei neurologischen Erkrankungen häufig auf. Betroffene können sich beim Essen oder Trinken verschlucken. Gelangen dabei Nahrung oder Flüssigkeit in die Atemwege, kann dies zu einer Lungenentzündung führen.

Deshalb passen wir Speisen und Getränke an die individuelle Schluckfähigkeit an. Zum Beispiel können Getränke angedickt oder Speisen in einer besonderen Konsistenz angeboten werden.

Bitte beachten Sie: Bringen Sie Speisen oder Getränke nur nach Rücksprache mit unserem Behandlungsteam mit. Fragen Sie bitte auch nach, bevor Sie Ihrem Angehörigen etwas zu essen oder zu trinken geben.

Vigilanzstörung – veränderte Wachheit

Bei einer Vigilanzstörung sind Wachheit und Aufmerksamkeit vermindert. Die Ausprägung kann im Laufe des Tages schwanken.

Vielleicht erleben Sie Ihren Angehörigen bei einem Besuch wach und aufmerksam. Beim nächsten Besuch reagiert die Person möglicherweise nur wenig oder lässt sich kaum wecken. Solche Schwankungen können bei neurologischen Erkrankungen auftreten.

Auch wenn Sie nur wenig Reaktion wahrnehmen, können Ihre Anwesenheit und Ihre vertraute Stimme wertvoll sein.

Wahrnehmungsstörungen – wenn Reize anders verarbeitet werden

Nach einer neurologischen Erkrankung kann das Gehirn Reize aus dem eigenen Körper und der Umgebung nicht mehr wie gewohnt verarbeiten. Betroffene nehmen sich selbst, ihren Körper oder ihre Umwelt möglicherweise verändert wahr.

Sie können Ihren Angehörigen unterstützen: Sprechen Sie ruhig und deutlich. Kündigen Sie Berührungen an und berühren Sie die Person klar und bewusst. Vermeiden Sie möglichst viele Reize gleichzeitig.

Vertraute Stimmen, Berührungen und gemeinsame Aktivitäten können die Wahrnehmung unterstützen.

 

Neglect – eine Seite wird weniger wahrgenommen

Ein Neglect ist eine besondere Form der Wahrnehmungsstörung. Dabei wird eine Körper- oder Raumseite kaum oder gar nicht beachtet. Die betroffene Person nimmt diese Einschränkung häufig selbst nicht wahr.

Unser Behandlungsteam zeigt Ihnen gerne, wie Sie bei Ihren Besuchen damit umgehen und Ihren Angehörigen unterstützen können.

Aphasie und Dysarthrie – wenn die Kommunikation schwerfällt

Neurologische Erkrankungen können das Sprechen und die Sprache beeinträchtigen.

Bei einer Aphasie können das Verstehen von Sprache, das Sprechen, Lesen oder Schreiben verändert sein. Bei einer Dysarthrie ist vor allem die deutliche Aussprache erschwert.

Geben Sie Ihrem Angehörigen ausreichend Zeit für eine Antwort. Stellen Sie einfache Fragen, die zum Beispiel mit Ja oder Nein beantwortet werden können. Auch Mimik, Gestik oder Bildtafeln können die Verständigung erleichtern.

Wichtig ist: Schwierigkeiten beim Sprechen bedeuten nicht automatisch, dass die betroffene Person Sie nicht versteht.

Wir unterstützen Sie

Eine schwere neurologische Erkrankung verändert häufig nicht nur das Leben der betroffenen Person, sondern auch das der Angehörigen. Viele Situationen sind zunächst ungewohnt und können Fragen oder Unsicherheit auslösen.

Sprechen Sie uns gerne an. Unsere therapeutischen und pflegerischen Teams geben Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Angehörigen während der neurologischen Rehabilitation unterstützen können.

Wie Sie uns unterstützen können!

Ihre Mitwirkung hilft uns, die Betreuung Ihres Angehörigen so persönlich und unterstützend wie möglich zu gestalten.

 

Bitte mitbringen: 

Ausgefüllter Biographiebogen

Persönliche Pflegeutensilien
(z. B.Zahnbürste, Kamm oder Rasierer)

Wichtige Hilfsmittel
(z. B.Brille, Hörgeräte, Zahnprothesen oder andere notwendige Hilfsmittel)

Bequeme Kleidung
(Bitte regelmäßig frische Kleidung mitbringen - kein Wäscheservice vor Ort vorhanden.)

Rutschfestes und geschlossenes Schuhwerk
(z. B. gut sitzende Turnschuhe)

Bitte beachten:

  • Keine Lebensmittel – aus hygienischen und medizinischen Gründen.
  • Keine offenen Flammen – z. B. Kerzen etc.
  • Keine Wertgegenstände – keine Haftung bei Verlust.

Ansprechpartner

Weitere Ansprechpartner finden Sie hier:

Ansprechpartner Klinik für Neurologie

 

Besuchsregeln

Besuchszeit:
Täglich von 15.00 bis 19.00 Uhr

Bezugsangehöriger/:
Für die Zeit des Klinikaufenthalts wird aus dem Kreis der Angehörigen eine Person als Bezugsangehöriger benannt. Sie ist die zentrale Ansprechperson und unterstützt den Austausch zwischen der Klinik und der Familie sowie weiteren nahestehenden Personen.

Besteht bereits eine gesetzliche Betreuung, ist die betreuende Person automatisch der Bezugsangehörige.

Maximale Besucherzahl:
Mehr als zwei Besucher gleichzeitig können für neurologisch Erkrankte zu viel sein.
Bitte sprechen Sie sich mit dem Bezugsangehörigen ab.

Anwesenheitslicht:
Bitte beachten Sie das grüne Licht über der Zimmertür: Es leuchtet, wenn pflegerische Maßnahmen durchgeführt oder medizinische Untersuchungen vorgenommen werden. Wir bitten Sie, in diesem Fall den Abschluss dieser Tätigkeiten abzuwarten.

Hygienemaßnahmen:
Desinfizieren Sie sich bitte die Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Patientenzimmers.
Hinweisschilder an den Patientenzimmern weisen auf spezielle Hygienemaßnahmen hin. Bitte wenden Sie sich an das Pflegepersonal.
Besuche bei Erkältungssymptomen sind nicht gestattet. Sollte Ihr Besuch jedoch unerlässlich sein, tragen Sie bitte einen Mund-Nasenschutz.

Persönlichkeitsrecht:
Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen auf dem Klinikgelände in Anwesenheit Dritter ist untersagt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte beachten:

  • Keine Lebensmittel mitbringen – aus hygienischen und medizinischen Gründen
     
  • Keine offenen Flammen – z. B. Kerzen etc.
     
  • Keine Wertgegenstände – keine Haftung bei Verlust